Instrumente zur Förderung von Breitbandzugängen
Nationale und europäische Förderinstrumente zur flächendeckenden Versorgung mit Breitbandzugängen in Deutschland
Programmübersicht
Die Förderung erfolgt einerseits aus Programmen, die aus einer Kombination von Bundes-, Landes- oder auch EU-Mitteln aufgebracht werden (sogenannte "kofinanzierte Programme"). Hier legen die finanzierenden Körperschaften gemeinsam die grundsätzlichen Förderbedingungen fest, also z.B. Bund und Land, jedoch haben die Länder nicht nur die Wahl, ob sie am Programm
teilnehmen, sondern auch Spielräume bei der konkreten Ausgestaltung.
Es bestehen auch Programme, die allein aus den Mitteln der Bundesländer finanziert und deren Zuwendungsvoraussetzungen eigenständig von dem finanzierenden Land im Einklang mit den Vorgaben des europäischen Beihilferechts festgelegt werden. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Niedersachsen haben für ihre spezifischen Landesprogramme eigene beihilferechtliche Genehmigungen bei der EU-Kommission eingeholt.
In der Broschüre "Möglichkeiten der Breitbandversorgung" (siehe rechte Randspalte) werden die allgemeinverbindlichen Förderbedingungen der kofinanzierten Programme kurz dargestellt, da diese die Grundlage bilden für die Implementierungen in den einzelnen Ländern. Im zweiten Teil werden dann landesspezifische Details und etwaige Abweichungen hiervon sowie die eigenen Programme der Länder erläutert. Allen Programmen ist gemeinsam, dass die Administration (unabhängig von der Finanzierung) immer durch das entsprechende Bundesland erfolgt. Folglich sind die zuständigen Stellen der Bundesländer im Bereich Breitbandförderung für alle Programme der maßgebliche Ansprechpartner.
